Gläubiger können mit dem Grundpfandrecht – Hypothek oder Grundschuld – ihre finanziellen Forderungen gegenüber dem Grundstückseigentümer oder einem Dritten, wenn der Grundstückseigentümer für diesen die Sicherheit bestellt, absichern. Das Grundpfandrecht in Form einer Hypothek wird immer seltener, in der Praxis ist dagegen die Grundschuld der Regelfall.
Mit einem Hypothekendarlehen wird bei einer Hypothekenbank langfristige Verbindlichkeiten abgesichert. Wer für den Erwerb, den Bau oder die Modernisierung einer Immobilie einen Bankkredit benötigt, kommt nicht umhin, jene der Bank als Sicherheit anzubieten. Ausschlaggebend für eine Hypothek, die im Übrigen im Grundbuch Abteilung III eingetragen wird, ist der Wert der Immobilie. Sie kann regulär bis zu 80 % des Wertes belastet werden.
Andere finanzielle Forderungen oder Schadenersatzleistungen können mittels einer Hypothek ebenfalls abgesichert werden, sind aber eher die Ausnahme. Die Konditionen für diese Kredite unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter natürlich sehr. Bei einem online Kreditvergleich einer Baufinanzierung sollte man nicht nur die Zinsen beachten. Auch vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten durch eine Sondertilgung sollten bei einem Kreditvergleich berücksichtigt werden.
Die Absicherung des Darlehens
Eine Hypothek am Grundstück ist im Gegensatz zur Grundschuld eng mit der bestehenden Forderung verknüpft (Akzessorietät), das heißt, die Höhe der Hypothek sinkt entsprechend der geleisteten Zahlungen an den Gläubiger und stimmt letztendlich nicht mehr mit der eingetragenen Hypothek im Grundbuch überein. Wird nun die Zahlung aus welchen Gründen auch immer eingestellt, kann der Gläubiger nur die Restsumme aus der Hypothek laut § 1147 des BGB auf dem Weg der Zwangsvollstreckung einfordern. Das Grundstück wird versteigert und mit dem Erlös wird erst der Gläubiger, der im Grundbuch an erster Stelle steht, bedient. Gibt es mehrere Hypothekengläubiger erfolgt dies rangmäßig.
Wurden die Forderungen beglichen, erfolgt automatisch – ohne Mitwirkung der Parteien – die Änderung in eine Eigentümergrundschuld, welche ohne Relevanz bestehen bleibt.
Hypothekenkredite werden auf Grund ihrer Akzessorietät nur noch selten eingetragen, gängig ist die Grundschuld, da bei dieser Form keine Abhängigkeit zwischen Forderungen und Grundpfandrecht besteht.
Nach Begleichung der Forderung bleibt die Grundschuld bestehen und kann jederzeit wieder als Sicherheit für ein erneutes Darlehen genutzt werden. Vor dem Abschluß eines Kreditvertrages sollte man die aktuellen Konditionen vergleichen. Mit einem Hypothekenkredit Vergleich findet man die günstigsten Konditionen.
Die verschiedenen Hypothekenarten
Es existieren diverse Hypothekenarten, hierzu zählen die Verkehrshypothek, die Sicherungshypothek und die Gesamthypothek. Die Verkehrshypothek kann als Briefhypothek oder als Buchhypothek bestellt werden. Die Briefhypothek ist der Regelfall, hier wird über die Hypothek ein Hypothekenbrief ausgestellt und dem Gläubiger ausgehändigt. Erst mit der Aushändigung des Briefes erwirbt der Gläubiger die Hypothek. Bei der Buchhypothek wird lediglich die Hypothek im Grundbuch eingetragen. |
Die Sicherungshypothek kann nur als Buchhypothek bestellt werden und ist besonders im Grundbuch zu kennzeichnen. Eine Sonderform der Sicherungshypothek ist die Höchstbetragshypothek, hier haftet die Immobilie bis zum festgelegten Höchstbetrag, der höher als der Darlehensbetrag sein kann. Dies resultiert beispielsweise aus den mit der Darlehensvergabe verbundenen Kosten.
Erstreckt sich die Hypothek über mehrere Grundstücke handelt es sich um eine Gesamthypothek. Jedes Grundstück haftet dabei für die Gesamtforderung, der Gläubiger kann sich nach seinem Ermessen befriedigen.