Was mit der Pflegezusatzversicherung abgesichert werden kann

Die Pflegerentenversicherung wird von den einzelnen Versicherungen gerne in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung angeboten. Eine Pflegerentenversicherung ist auf den ersten Blick finanziell aufwendiger als die private Pflegezusatzversicherung, dafür ist die Beitragsgarantie lebenslang und im Leistungsfall beitragsfrei.

Die Vorgenannten Pflegezusatzversicherungen bieten drei Möglichkeiten einer Leistung an, und zwar die Todesfall-, die Pflege- und die Altersrente ab dem 80. bzw. 85. Lebensjahr. Zur Pflegetagegeldversicherung findet man hier weitere Informationen.

Geld reicht nicht zur Deckung aller Kosten

Die fehlenden Gelder bei einer entstehenden Pflege können durch eine Pflegerentenversicherung abgedeckt werden. Bei dieser Art von Pflegerente zahlt beim eintretenden Leistungsfall während der Versicherungsdauer die Pflegerentenversicherung, wobei sofort die Beitragseinstellung stattfindet.
Die Berechnung passt sich der gesetzlichen Pflegeversicherung an, das heißt, die Pflegestufe III ist gleich 100 %, die Pflegestufe II ist gleich 70 % und die Stufe I ist gleich 40 %.

Beachtenswert sind auch die Kosten, wenn ein Heim- bzw. Pflegeplatz benötigt wird. Hier treten Kosten von 2.500 € bis 3000 € auf, dagegen leistet die Pflegestufe III nur 1.407 €. Der Differenzbetrag ist also enorm und mit Sicherheit ein Faktor der Überlegung, eine Pflegerentenversicherung abzuschließen.
Die günstigere Pflegezusatzversicherung wird mittlerweile gerne der älteren, selbstständigen Pflegerentenversicherung vorgezogen. Die Leistungshöhe wird der Pflegestufe gleichgestellt und zwar bei der häuslichen Pflege, wie auch der Heimpflege.

Die Pflegerente bei den Pflegestufen

Erhält der Versicherungsnehmer das Pflegegeld der Pflegeversicherung, meistens ab Pflegestufe III, so kann er diese frei einsetzen. Umfang und Bedingungen werden bei Vertragsbeginn genauestens festgelegt. Über das Pflegegeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhält man weitere Informationen auf dieser Homepage.

Bei der noch nicht allzu lang bestehenden Pflegerente, mit den im Vergleich noch sehr hohen Beitragssätzen, gilt das Recht des Sozialgesetzbuches. Bei einer Ausweitung des gesetzlichen Rechtes können die Leistungen entfallen. Trotz einiger negativer Dinge wird bei den Pflegerenten auch die Zahlung beim Pflegefall der Demenz geleistet. Bei geistiger Verwirrtheit zahlen die gesetzlichen Pflegekassen und privaten Pflegeversicherungen bisher noch nicht.

Auch bei der Pflegeversicherung zählt die Devise „prüfen und vergleichen“, denn die Leistungen sind wichtige Faktoren beim Abschluss der Versicherung. Deshalb sollte man hier einen Versicherungsvergleich auf dieser Webseite machen und besonders die Beitragshöhe beachten, denn die Leistungen unterscheiden sich nur wenig.

Bei der Pflegerente sollte genauestens geprüft werden, da es sich um eine der teuersten Versionen der Vorsorge handelt. Eine Pflegekosten- oder Pflegetagegeld Police können für weitaus geringere Prämien abgeschlossen werden.