Die Berufshaftpflicht Versicherung wurde speziell für Freiberufler aufgrund gesetzlicher Bestimmungen konzipiert. Freiberufler selbst oder auch deren Angestellte haften gegenüber Dritten bei etwaigen Ansprüchen.
Das heißt, jeder Selbständige der Personal beschäftigt, steht für die Fehler seiner Angestellten ein, was unter Umständen sehr teuer werden kann. Zur Absicherung dieser Risiken gibt es die berufliche Haftpflichtversicherung, welche die spezifischen Risiken von Freiberuflern, Selbständigen und Unternehmen absichern.
Die Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung prüft bei einem eintretenden Schadensfall die berechtigten Ansprüche, aber wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Da es unter Umständen auch um die berufliche Reputation geht, werden von der Berufshaftpflicht Versicherung die Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten übernommen. Wenn sich ein Anspruch als gerechtfertigt erweist, leistet die Berufshaftpflicht-Versicherung Schadenersatz. Über die genauen Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung kann man bei www.BERUFSHAFTPFLICHTVERGLEICHE.de mehr Informationen erhalten.
Welche Schäden versichert sind
Je nach Art der Berufsgruppe liegen die berufsspezifischen Risiken eher im Personen- und Sachschadenbereich, z.B. bei Reportern, Grafikern oder Psychologen. Bei Gutachtern oder Sachverständigen im Vermögensschadenbereich. Die individuellen Berufshaftpflichtversicherungen werden mit speziellen Deckungskonzepten individuell auf die einzelnen Berufsgruppen zugeschnitten. |
Versicherungsschutz wird bei der Berufshaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer und die Ausführung seiner beruflichen Tätigkeit gewährt. Für ihn selber, oder auch für eine Person für die er einzutretenden hat (angestelltes Personal). Wenn ein Dritter ihn wegen eines begangen Verstoßes aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes für einen Vermögensschaden verantwortlich macht, tritt die Berufshaftpflichtversicherung ein. Versichert sind bei der Berufshaftpflichtversicherung je nach Versicherungsgesellschaft und den persönlichen Bedürfnissen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dabei sind:
- Personenschäden: z.B. Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld
- Sachschäden: z.B. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten
- Vermögensschäden: die Folgen eines Personen- oder Sachschadens, z.B. Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall.
Keine Versicherungsleistung wird übernommen wenn dem Versicherungsnehmer vorsätzliches Handeln, oder auch eine wissentliche Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Die Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflicht Versicherung in der normalen Versicherungsleistung nur im Inland, für Ausländische Aktivitäten kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Die Versicherungssummen werden individuell auf die einzelnen Berufsgruppen abgestimmt. Auf der Webseite von Berufshaftpflichtvergleiche.de kann man einen Berufshaftpflicht Vergleich der Leistungen und Beiträge erhalten und so die besten Tarife finden.