Aktien Neuemissionen (IPO) und Geldanlage

Informationen rund um das Thema Aktien Neuemissionen und IPOs an deutschen Börsenplätzen. Egal ob eine Aktienemission ansteht oder Anleihen emittiert werden, das Finanzjahr 2008 und 2009 wird vielen als das Horror-Emissionsjahr in Erinnerung bleiben. Und vieles deutet darauf hin, daß 2016 ebenfalls sehr schwierig wird. Aus den wenigen IPOs die richtigen herauszufinden wird nicht einfach werden.

Die Platzierung von Aktien ist der Verkauf von einer bestimmten Menge an Wertpapieren an Aktionäre. Sie bezeichnet den erstmaligen öffentlichen Verkauf, hier durch wird häufig eine breite Streuung angestrebt um einen ausgeglichenen Kursverlauf zu gewährleisten. Die erstmalige Platzierung wird auch als Neuemission oder Initial Public Offering, kurz IPO bezeichnet. Erfolgt eine Neuemission so ist es in der Regel üblich dass Wertpapiere von einem Konsortium fest übernommen, und anschließend im Publikum untergebracht werden. Da das Konsortium sich hierbei nicht sicher sein kann ob es alle Stücke verkaufen kann erhält es von dem jeweiligen Emittenten eine Vergütung für das Platzierungsrisiko.

Was muss der Verkaufsprospekt beinhalten?

Bei einem Spin-Off wird aus einem Unternehmen ein Teil ausgegliedert, wobei durch die Ausgliederung dieser Teil eine Selbständigkeit erreicht. Durch Spin-Off bekommt ein Unternehmen die Möglichkeit sich durch die Umwandlung eines Unternehmensteiles in eine Beteiligung kurzfristig Kapital zu beschaffen. In der Regel erhalten Aktionäre die in das neue Unternehmen investiert haben für den abgegebenen Teil eine Art Entschädigung – Aktien gratis, oder das Recht Aktien zu kaufen -. Mit dieser Maßnahme soll den Aktionären kein finanzieller Schaden entstehen.

Der Verkaufsprospekt ist eine offizielle, vom Gesetzgeber geforderte Dokumentation über die wichtigen Charakteristika eines top Investmentfonds oder einer Aktie. Darin enthalten sind zum Beispiel die Ausrichtung des Investmentfonds, die Höhe des Ausgabeaufschlages, Angaben über die Firma, Rechtsform, der Sitz und das vorhandene Eigenkapital der Investmentfonds Gesellschaft oder Aktiengesellschaft etc. Begrenzt ist hier die Angabe der Fonds über die wirtschaftlichen Risiken. Der Verkaufsprospekt ist nach dem KAGG §19 vorgeschrieben, der Inhalt dementsprechend geregelt. Dieser muss Interessenten auf verlangen vor dem Kauf des Fonds oder der Aktienemission ausgehändigt werden.

Die Prospekthaftung ist gesetzlich geregelt und sagt aus, dass ein Unternehmen für Angaben die sich in dem Emissions-Prospekt des Unternehmens befinden haften muss. Bringt ein Unternehmen vor einem Börsengang einen Prospekt heraus, in dem sich unrichtige, oder auch unvollständige Angaben befinden, und erleidet ein Anleger aufgrund dieser nicht korrekten Angaben einen Schaden, so haften die für den Prospekt Verantwortlichen. Die Herausgeber haften somit, wenn sie die Unrichtigkeit gekannt haben. Die Haftung erstreckt sich auch darauf, dass Fehler bei einer angemessenen Sorgfalt erkannt, und hätten vermieden werden können – Fahrlässigkeit -. Das gleiche gilt hier für das Verschweigen von relevanten Tatsachen, die Ersatzpflicht erstreckt sich hier nur auf die auf Grund des Prospektes zugelassenen Stücke, und dass der Erwerber des Papiers die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit bei Kauf nicht erkannte.

Welche Pflichten gelten noch ?

Die Publizitätspflicht ist die besondere Verpflichtung zur Bekanntgabe von Informationen über die gesamte Geschäftsentwicklung, die regelmäßig erfolgen muss. Der Umfang und die Art der Publizitätspflicht richtet sich hier nach den jeweiligen Bestimmungen für die unterschiedlichen Marktsegmente – Amtlicher Handel, Geregelter Markt etc. -. Eine Missachtung der Publizitätspflicht kann die Aussetzung der Kursfeststellung in besonders schweren Fällen kann es den Widerruf der Zulassung zum Handel zur Folge haben.

Der Quartalsbericht ist in bestimmten Börsensegmenten wie dem ehemaligen Neuen Markt vorgeschrieben. Hier handelt es sich um Zwischenbilanzen, bzw. Zwischenberichten der einzelnen Unternehmen über einen zurückliegenden Zeitraum. Die Maßnahme der Quartalsberichte soll für eine bessere Transparenz sorgen, und ist somit Teil der Publizitätspflicht. Diese Berichte werden allerdings auf von anderen Aktiengesellschaften freiwillig veröffentlicht, und erfolgt in der Regel vierteljährlich.

Bedingt durch die weltweite Kreditklemme ist es kaum möglich mehr größere Summen an den internationalen Finanzmärkten zu platzieren. Darum ist es für Vielversprechende Unternehmen nicht möglich durch einen Börsengang das dringend benötigte Finanzierungskapital zu erhalten. Deshalb werden diese jungen, schnell wachsenden Unternehmen ihr Wachstum verlangsamen müssen. Aber auch Daxkonzerne haben derzeit massive Probleme neue Kredite aufzunehmen. Das gilt auch für Kapitalerhöhungen und Neuemission von Aktien zur Kapitalstärkung.

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